Preise |
mit ärztlicher Verordnung |
Physiotherapeutische Behandlung mit ärztlicher Verordnung |
Diese wird über die Krankenkasse (Grundversicherung) oder über die Unfallversicherung abgerechnet. Patienten mit einer ärztlichen Verordnung und einer eidgenössischen Krankenkasse werden zum Krankenkassentarif behandelt. Die Behandlungszeit ist im Tarifvertrag nicht festgelegt und wird vom Physiotherapeuten bestimmt. In unserer Praxis beläuft sich die Behandlungszeit pro Patient auf ca. 30 Min., bei gewissen Behandlungen (z.B. Neurologie) ca. 40 Min. |
ohne ärztliche Verordnung |
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*) Verbrauchsmaterial |
Nicht alle Verbrauchsmaterialien werden von den Versicherungen rückvergütet. Dazu gehören u.a.: |
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Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ansonsten der Termin in Rechnung gestellt wird. Gleiches gilt bei unentschuldigtem Fernbleiben. |
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